Stellenangebote

Auf dieser Seite sehen Sie die aktuellen Stellenangebote der Stadt Trendelburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

sofern Sie auf unserer Internetpräsenz bzw. aus dem Veröffentlichungsblatt „Hofgeismar Aktuell“ keine Stellenausschreibung ersehen können, hat Ihre Initiativbewerbung grundsätzlich keinen Aussicht auf Erfolg.

Wenn Sie sich auf eine unserer öffentlichen Stellenausschreibungen bewerben möchten, beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Bewerbung schriftlich wie auch per Mail (hauptamt(@)trendelburg.de) im PDF-Format an uns richten können.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Bewerbungsanschreiben bei, aus dem eindeutig hervorgeht, für welche Stelle Sie sich bei uns konkret bewerben, einen tabellarischen lückenlosen Lebenslauf, ein Passbild (auf der Rückseite mit Ihrem Vor- und Zunamen versehen), alle vollständigen Schulabgangs- bzw. Abschluss-, sämtliche vollständigen Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse sowie sonstige qualifizierende Dokumente - ggf. amtlich ins Deutsche übersetzt.

Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappen, Klarsichtfolien und dergleichen. Senden Sie uns keine Originalunterlagen zu, da wir uns vorbehalten müssen, Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nicht zurückzusenden, sondern zu vernichten. Bitte leiten Sie uns Ihre Originaldokumente nur nach ausdrücklicher Aufforderung zu, diese erhalten Sie dann nach Einsicht selbstverständlich zurück.

Ihre Bewerbung muss bei uns bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist mit den erforderlichen vorgenannten Unterlagen eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können leider grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Die vorgenannten Hinweise gelten auch sinngemäß bei der Besetzung von Ausbildungsstellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einschließlich der Berufspraktika im Rahmen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in.

Bewerbungen für sonstige Praktika können grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das Praktikum Bestandteil einer offiziellen Schul-, Studien- oder Berufsausbildungsmaßnahme ist und eine Träger-Institution beteiligt ist. Sofern im Einzelfall ein Praktikum bei uns absolviert werden kann, wird unsererseits ein Entgelt grundsätzlich nicht gewährt, ferner unterliegt ein solches Praktikum in der Regel unsererseits nicht der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser Hauptamt zur Verfügung

(Telefon: 05675 / 7499 - 15)

gez.
Martin Lange
Bürgermeister