Jagd-/Wildschaden-Anmeldung
Zur Meldung eines Jagd- oder Wildschadens, benutzen Sie bitte unser Online Formular zur geführten Erfassung Ihrer Daten.
Der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden muss durch die geschädigte Person innerhalt von einer Woche, nachdem Sie von dem Schaden Kenntnis erhalten haben, bei der Gemeinde gemeldet werden.
Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen und den geltend gemachten Schaden beziffern.
Die Gemeinde bescheinigt daraufhin der geschädigten Person die Anmeldung des Wildschadens und gibt diese unverzüglich der als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bekannt.
Die geschädigten Landwirte und Jagdpächter sind in der Pflicht, im Dialog miteinander eine gütliche Einigung herbei zu führen.
Im Falle der Einleitung eines amtlichen Verfahrens werden die Auslagen der Gemeinde gemäß HVwKostG i.V.m. der Verwaltungskostensatzung der Stadt Trendelburg in Rechnung gestellt.
Besteht zwischen beiden Parteien keine Vereinbarung über die Kostenverteilung, so werden die Kosten vom Zuständigen Sachbearbeiter zugeteilt.
Weiterhin ist die Beauftragung eines Wildschadenschätzers möglich. Dieser berechnet angemessenen Gebühren, die von den Beteiligten (i.d.R. Landwirt 50% und Jagdpächter 50%) zu tragen sind.
Wildschadenschätzer der Stadt Trendelburg
Hans-Georg Krull Spiegelstr. 21 34388 Trendelburg | Kai Meimbresse Langenthaler Str. 30 34388 Trendelburg | Robert Brandau Sieler Feld 4 34388 Trendelburg |


